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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Verlängerung

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Verlängerung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen zur entgeltlichen Beförderung von Fahrgästen oder das Führen von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen betreiben wollen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis eine gesonderte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird befristet erteilt und Sie können vor Ablauf ihres Gültigkeitsdatums deren Verlängerung beantragen.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
  • Nachweis, dass Sie als Bewerber um die Fahrerlaubnis im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende ausländische Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr – sind oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen haben,
  • die Ihnen bisher erteilte Fahrerlaubnis zu Fahrgastbeförderung,
  • ein aktuelles Führungszeugnis der Belegart "0" (behördliches Führungszeugnis, das über die Wohnsitzgemeinde beim Bundesamt für Justiz beantragt werden kann. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen seit mindestens zwei Jahren die für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis oder eine entsprechende ausländische Fahrerlaubnis oder haben diese in den letzten fünf Jahren besessen.
  • Bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen sind Sie seit mindestens einem Jahr im Besitz der für das Führen des Fahrzeugs erforderlichen Fahrerlaubnis.
  • Ein aktuelles Führungszeugnis liegt bereits vor oder wurde von Ihnen beantragt.
  • Falls die Erlaubnis auf das Führen von Krankenkraftwagen erweitert werden soll, liegt ein Nachweis über Ihre Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe vor.
  • Falls Sie beantragen Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen zu erweitern, liegt ein Nachweis über die Prüfung vor, dass Sie die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzen, in dem Beförderungspflicht besteht, oder am Ort des Betriebssitzes besitzen.

Kosten

Es fallen Gebühren und Auslagen an, deren Höhe sich nach dem Verwaltungsaufwand bemisst, in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr niedergelegt sind und von der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Darin sind die Kosten für den Auszug aus dem Bundeszentralregister und für ärztliche Zeugnisse bzw. Gutachten nicht enthalten.

Verfahrensablauf

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der kreisangehörigen, großen Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben. Ein persönliches Erscheinen bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind. Das Beantragen durch einen Vertreter ist nicht möglich.

Die Fahrerlaubnisbehörde fragt den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen positiv, wird Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für nicht mehr als fünf Jahre verlängern.

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober-)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte. Örtlich zuständig ist die Behörde des Ortes, in dem die Betroffene bzw. der Betroffene seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat, mangels eines solchen die Behörde des Aufenthaltsortes.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V

Fachlich freigegeben am

29. Mai 2015