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Familienerholung
Familienerholung
Allgemeine Informationen
Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und niedrigem Einkommen können für gemeinsame Familienerholungsmaßnahmen in anerkannten gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern und ausgewählten Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss erhalten. Das gemeinsame Erleben von Familienurlaub und Familienfreizeiten dient der Gesundheit und der Erholung von Eltern und Kindern und fördert zugleich durch gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen die Familiengemeinschaft. Auf diese Weise wirken Ferien mit der ganzen Familie positiv auf die Lebenssituation der Familie.
Förderfähig ist die Familienerholung alle zwei Jahre. Der Familienurlaub soll mindestens 8 Tage dauern (An- und Abreise gelten als volle Tage).
Die Förderung von Familienerholungsmaßnahmen ist mit der Teilnahme an Familienbildungsmaßnahmen, für die Bonuspunkte gewährt werden, gekoppelt.
Die Zuwendung beträgt für Aufwendungen der Unterbringung und für weitere Aufwendungen der Familienerholung für jede teilnehmende Person 35 Euro je erworbenen Bonuspunkt, höchstens 210 Euro. Zusätzlich wird eine Fahrkostenpauschale von 20 Euro pro Person gewährt.
In der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen finden Sie nähere Informationen.
Rechtsgrundlagen
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen vom 5. April 2011
Voraussetzungen
- Familien mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern und
- mindestens einem Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dem Haushalt angehört.
- Festgelegte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Sie sind in der Richtlinie angegeben.
- Der gemeinsame Familienurlaub findet in einer in Anlage 1 der Richtlinie genannten gemeinnützigen Familienferienstätte in Mecklenburg-Vorpommern oder Jugendherberge des deutschen Jugendherbergswerks – Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. statt und
- dauert mindestens acht Tage.
- Die Teilnahme an einer oder mehreren Familienbildungsmaßnahmen, mit der Bonuspunkte erzielt werden können. Anbieter von Familienbildungsmaßnahmen und Themenbereiche finden sich in der Richtlinie und im Bonuspunkteheft.
- Der Nachweis des vollständigen Impfschutzes nach dem „Impfkalender der öffentlich empfohlenen Schutzimpfung in M-V“ und
- der Nachweis der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen der Kinder, die an der Familienerholungsmaßnahme teilnehmen sollen.
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Verfahrensablauf
Bitte lassen Sie sich rechtzeitig vor dem Urlaub beim Landesamt für Gesundheit und Soziales beraten, ob ein Zuschuss für Ihren geplanten Familienurlaub infrage kommt und was für Sie wichtig ist.
Anträge und das Bonuspunkteheft sind beim LAGuS, dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, den Anbietern der Familienbildungsmaßnahmen und den Jugendämtern erhältlich. Anträge und weitere Informationen erhalten Sie auch über folgende Internetadressen
www.lagus.mv-regierung.de, www.sozial-mv.de, www.familienbotschaft-mv.de/
Ihren Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Familienerholung müssen Sie spätestens sechs Wochen vor Beginn der Ferienmaßnahme stellen. Als Beginn der Ferienmaßnahme gilt bereits eine Anzahlung beim Anbieter der Ferienmaßnahme.
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS)
Erich-Schlesinger- Straße 35
18059 Rostock
Tel.: 0381/331 59068, Frau Schwinkendorf
Fax: 0381/331 59047
E-Mail katrin.schwinkendorf@lagus.mv-regierung.de
Detaillierte Informationen sind im LAGuS und unter www.lagus.mv-regierung.de (Sonstige Aufgaben) oder www.regierung-mv.de (Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Thema „Familie und Jugend") erhältlich.
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 29.02.2012