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Familienhebammen
Familienhebammen
Allgemeine Informationen
Die Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden. Die Vermittlung erfolgt über das zuständige Gesundheitsamt.
Aufgaben:
Anspechpartnerin zu Themen wie :
- Elternsein,
- Ernährung und Pflege des Babys,
- Neuorganisation des Alltags mit Kind
Unterstützung in folgenden Bereichen:
- Informationen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Familien
- Motivation zur Wahrnehmung der U-Untersuchungen
- Abbau von Unsicherheitenund Ängsten
- Verletzungsprävention
- Gesunder und sicherer Babyschlaf (SIDS)
Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen:
- sind staatlich examinierte Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit einer Zusatzqualifikation in Frühen Hilfen
- Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Begleitung der Eltern und ihrer Kinder
- Unter stützung der Familien nach Ablauf der 8. Woche nach der Geburt bis zum 1. Geburtstag des Kindes möglich
- Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und Institutionen
Kosten
kostenfrei
(Das Landesprogramm wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.)
Hinweise
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt