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Familienhebammen

Familienhebammen

Allgemeine Informationen

Die Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden. Die Vermittlung erfolgt über das zuständige Gesundheitsamt.

Aufgaben:

Anspechpartnerin zu Themen wie :

  • Elternsein,
  • Ernährung und Pflege des Babys,
  • Neuorganisation des Alltags mit Kind

Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Informationen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Familien
  • Motivation zur Wahrnehmung der U-Untersuchungen
  • Abbau von Unsicherheitenund Ängsten
  • Verletzungsprävention
  • Gesunder und sicherer Babyschlaf (SIDS)

Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen:

  • sind staatlich examinierte Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen mit einer Zusatzqualifikation in Frühen Hilfen
  • Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Begleitung der Eltern und ihrer Kinder
  • Unter stützung der Familien nach Ablauf der 8. Woche nach der Geburt bis zum 1. Geburtstag des Kindes möglich
  • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und Institutionen

Kosten

kostenfrei

(Das Landesprogramm wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.)

Hinweise

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt