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Fernlehrgänge
Fernlehrgänge
Allgemeine Informationen
Fernlehrgänge vermitteln den Lernstoff ausschließlich oder überwiegend in räumlicher Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt, wobei der Lernerfolg überwacht wird.
Der Fernunterricht erfolgt daher sehr individuell und unter freier Zeiteinteilung.
Rechtsgrundlagen
- § 12 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Handels-/Vereinsregisterauszug
- Lehrgangsplanung
- Anmelde-/Vertragsvordrucke
- Informationsmaterial für Teilnehmer
- Prüfungsregelungen
- Externe Vorgaben, z. B. staatliche Ausbildungsordnungen
- Lehrmaterialaufstellung
- Arbeitsmaterialien
- Konzept zum Qualitätsmanagement
Voraussetzungen
Berufsbildende Fernlehrgänge müssen nach Inhalt, Dauer und Ziel und nach Art der Durchführung mit den Zielen der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur beruflichen Bildung übereinstimmen. Werbung und Information, Vertretertätigkeit sowie die Vertragsgestaltung müssen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes genügen.
Kosten
Verfahrensablauf
Vor der Zulassung werden Fernlehrgänge daraufhin überprüft, ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist. Dabei werden sowohl die fachliche Seite als auch der didaktische Zugriff begutachtet.
Zugelassene Fernlehrgänge erhalten ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer. Diese Zulassungsnummer müssen die Veranstalter im Informationsmaterial als nachprüfbaren Hinweis auf die erteilte staatliche Zulassung aufführen.
Bearbeitungsdauer
Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.
Fristen
Der Antrag muss so rechtzeitig gestellt werden, dass die Zulassungsprüfung vor Vertreib des Fernlehrgangs abgeschlossen werden kann.
Dies sind in der Regel 3 Monate.
Bei schwierigen Verfahren kann die Frist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht einmal verlängert werden.
Formulare
Hinweise
Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, deren Lehrgangsziel ausschließlich in der unselbständigen Ergänzung anderer, in sich abgeschlossener selbständiger Bildungsangebote besteht und sich nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen. Bei diesen ergänzenden Lehrgängen muss die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtschutzgesetzes entsprechen. Ihr Vertrieb ist der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.
Zuständige Stelle
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln
Tel.: +49 221 921207-0
Fax.: +49 221 921207-20
E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit der ZFU
Fachlich freigegeben am
Dezember 2015