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Feststellung der körperlichen Entwicklung und des Gesundheitszustandes
Feststellung der körperlichen Entwicklung und des Gesundheitszustandes
Allgemeine Informationen
Bei allen Kindern, die eingeschult werden sollen, sowie bei Kindern und Jugendlichen in der 4. und 8. Klasse werden schulärztliche Untersuchungen durchgeführt. Ziel dieser Untersuchungen ist es, Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und den Gesundheits- und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen festzustellen. Bei Kindern in Förderschulen werden jährlich Untersuchungen durchgeführt.
Rechtsgrundlagen
- § 15 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern ÖGDG M-V
- Verordnung über kinder- und jugendärztliche sowie -zahnärztliche Untersuchungen Schulgesundheitspflege-Verordnung
- § 58 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern Schulgesetz M-V
Voraussetzungen
voraussichtliche Einschulung oder Besuch der 4. oder 8. Klasse
Verfahrensablauf
Vor der Einschulungsuntersuchung erhalten die Eltern einen Brief vom Gesundheitsamt sowie einen Fragebogen zugesandt. Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig. Die Untersuchung selbst wird nach einer einheitlichen Richtlinie vorgenommen. Die Eltern oder ein Elternteil sind bei der Untersuchung dabei. Zur Untersuchung gehören eine körperliche Untersuchung, die Prüfung des Hör- und Sehvermögens, die Überprüfung des Impfstandes auf Vollständigkeit, die Prüfung der sprachlichen und motorischen Entwicklung sowie Tests zur Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsfähigkeit. Das Ergebnis der Untersuchung wird mit den Eltern besprochen und ggf. Empfehlungen, z. B. zum Aufsuchen eines Facharztes oder Hinweise zu Fördermöglichkeiten, gegeben. Die Schule erhält ebenfalls ein Untersuchungsergebnis, soweit dies für schulische Belange erforderlich ist.
Schüler der 4. und 8. Klassen erhalten über die Schulen vor der Untersuchung ebenfalls ein Informationsschreiben für die Eltern und einen Fragebogen. Bei diesen Untersuchungen können die Eltern auf Wunsch anwesend sein. Neben der allgemeinärztlichen Untersuchung wird ein Hörtest (Audiogramm) und ein Sehtest durchgeführt. Der Impfstatus wird auf Vollständigkeit geprüft. Jede Untersuchung ist eine Einzeluntersuchung.
Die Kinder und Jugendlichen sind verpflichtet, sich untersuchen zu lassen.
Eine zusätzliche Untersuchung wird von den Gesundheitsämtern bereits für Kinder zwischen dem vierten und sechsten Lebensjahr (Vorschuluntersuchung) angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig.
Zuständige Stelle
Die Untersuchungen werden durch das für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt zuständige Gesundheitsamt vorgenommen.
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 07.08.2012