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Finanzanlagenvermittlung Sachkundenachweis

Finanzanlagenvermittlung Sachkundenachweis

Allgemeine Informationen

Für die Erlaubnis zur Finanzanlagenvermittlung nach § 34f Abs.1 GewO ist gemäß  § 34f Absatz 2 Nr.4 GewO eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nachzuweisen.

Rechtsgrundlagen

Gebührensatzung der Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer

Kosten

Sachkundeprüfung IHK: je nach Prüfungsumfang 220 - 370 Euro

Verfahrensablauf

Durch die Sachkundeprüfung erbringt der Prüfling den Nachweis, über die zur Ausübung der in § 34f Absatz 1 der Gewerbeordnung genannten Tätigkeiten erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse zu verfügen.

Gegenstand der Sachkundeprüfung sind:

  • Kundenberatung:
  1. Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung,
  2. Lösungsmöglichkeiten,
  3. Produktdarstellung und Information;
  • fachliche Kenntnisse auf folgenden Gebieten, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen:
  1. Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen, die in § 34f Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung genannt sind,
  2. offene Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und die Möglichkeiten der staatlichen Förderung,
  3. geschlossene Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 5 des Kapitalanlagegesetzbuchs,
  4. Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes.

Zuständige Stelle

Zwecks Terminvereinbarung für die Sachkundeprüfung setzen Sie sich bitte mit der IHK Rostock oder der IHK Schwerin oder der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung.

Fachlich freigegeben durch

MInisterium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

27.03.2017