Navigation und Service für die Gemeinde xxx

Springe direkt zu:

Überschrift_Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Weiteres Info

Überschrift_Hinweis

Der Störer ist ein grafisches Gestaltungselement, welches besondere Hinweise auf der Website hervorhebt. Wird dieses Modul aktiviert, erscheint es auf allen Seiten. Es kann für die aktuelle Browser-Session vom Nutzer ausgeblendet werden.

Weiteres Info

Fischereischein / Ausstellung / neu oder Ersatz

Fischereischein / Ausstellung / neu oder Ersatz

Allgemeine Informationen

Der Fischereischein auf Lebenszeit wird für Personen, die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten (Angler / Sportfischer) dann erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Prüfung der Sachkunde (Fischereischeinprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist. Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde.

Personen, die die Fischerei beruflich ausüben (Haupt- und Nebenerwerbsfischer), erhalten

  • den Fischereischein bei Vorlage eines Ausbildungsvertrages (dann mit Befristung bis zum Ende der Ausbildung) oder
  • den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen Berufsausbildung.

Personen, die die Fischerei unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen), erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen fischereilichen akademischen Ausbildung.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Kinder < 14 Jahre benötigen keinen Fischereischein - jedoch eine Angelerlaubnis für das Gewässer)

Der Antragsteller muss erklären, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular). Er muss im weiteren erklären, dass in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die oben aufgeführten Vorschriften durchgeführt worden ist (Antragsformular).

Kosten

  • Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit: EUR 8
  • Zusätzlich ist für die jährliche Gültigkeit des Fischereischeines eine Fischereiabgabemarke für 10 Euro zu erwerben und in den Schein zu kleben.

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Arbeitstage

Fristen

keine

Formulare

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle

Für die Erteilung der Fischereischein auf Lebenszeit an Angler sind die 117 örtlichen Ordnungsbehörden (Ämter und amtsfreie Gemeinden) zuständig. Es ist jeweils diese Behörde zuständig, in deren Amtsbereich der Bürger einen Hauptwohnsitz hat.

Für die Erteilung der Fischereischeine auf Lebenszeit an Berufsfischer und Wissenschaftler ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei als obere Fischereibehörde zuständig.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.04.2015