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Förderung der Kinder- und Jugenderholung
Förderung der Kinder- und Jugenderholung
Allgemeine Informationen
Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Ferienmaßnahmen
Voraussetzungen
Antragsteller von überregionalen Maßnahmen können ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe (Vereine/Verbände) sein. Eine Antragsstellung durch die Bürger ist nicht möglich.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
02.09.2013