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Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung

Allgemeine Informationen

Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Ebenso wird mit der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen ein Beitrag zur Verbesserung der Agrarstruktur geleistet.

Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V).
GEGENSTAND - Maßnahmen aus den Förderbereichen:
2.1.1. Dorferneuerung und -entwicklung gemäß dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
2.1.2. Verbesserung der dem ländlichen Charakter angepassten Infrastruktur
2.1.3. Schutzpflanzungen und vergleichbare landschaftsverträgliche Anlagen
2.2. Investitionen in Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung
2.3. Maßnahmen zur Steigerung der touristischen Attraktivität des ländlichen Raums
2.4. ergänzende Maßnahmenbereiche der Dorferneuerung und -entwicklung außerhalb der GAK
2.5. LEADER
ZUWENDUNGSEMPFÄNGER:
 Gemeinden und Gemeindeverbände sowie andere juristische Personen des öffentlichen Rechts,
 natürliche Personen und Personengesellschaften,
 eingetragene Vereine und Stiftungen sowie
 andere juristische Personen des privaten Rechts
ZUWENDUNGEN werden gewährt
 im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen,
 in je nach Maßnahmenart und Zuwendungsempfänger unterschiedlicher Förderhöhe gemäß den Bestimmungen in der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher und formgebundener Antrag
  • Kostenschätzung(en) bei öffentliche Antragsteller, 3 Vergleichsangebote bei privaten Antragstellern
  • Übersichtspläne/Bauzeichnungen
  • Eigentumsnachweis/Nutzungsberechtigung
  • erforderliche (Bau-) Genehmigung(en)
  • erforderliche Beschlüsse der Vertretungsorgane (öffentlicher Antragsteller
  • Erklärung zur Übernahme des nation. Kofinanzierungsant (bei Antragstellung nach 2.2 bis 2.4 )
  • De-minimis-Erklärung
     

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Prioritätenlisten sind bis 31.01. des jeweiligen Jahres einzureichen.

Formulare

Zuständige Stelle

Verantwortlich sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte