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Führerschein EU beantragen

Führerschein EU beantragen

Allgemeine Informationen

Seit Einführung des EU-Fahrerlaubnisrechts im Jahr 1999 besteht die Möglichkeit, den "alten" Führerschein auf Antrag gegen den neuen EU-Kartenführerschein zu tauschen.

Der neue EU-Kartenführerschein wird dann für die Klassen ausgestellt, die der bisherigen Fahrerlaubnis entsprechen. Seit dem 19. Januar 2013 werden nur noch befristete Führerscheine ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer beträgt 15 Jahre.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter folgendem Link:

Erforderliche Unterlagen

Für die persönliche Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass mit Meldebestätigung
  • Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung
  • bei Erteilung einer DDR-Fahrerlaubnis vor dem 01.06.1982: graue Nachweiskarte über den Erwerb der Fahrerlaubnis (VK 30)

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Kosten

Der Umtausch ist kostenpflichtig. Auskünfte über die anfallenden Gebühren erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

 

Verfahrensablauf

Nach der Antragstellung und Vorlage aller notwendigen Unterlagen wird die Herstellung des EU-Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei in Berlin veranlasst.

Bearbeitungsdauer

Die Herstellung des neuen Führerscheins nimmt etwa drei Wochen in Anspruch, da die Bearbeitung bei der Bundesdruckerei in Berlin durchgeführt wird.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand oder als Direktzustellung zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf von vier Werktagen bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit oder wird innerhalb dieser Frist direkt zugestellt.

Formulare

Die Antragstellung erfolgt persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Weiterführende Informationen

Der Umtausch des Führerscheins ist bisher noch freiwillig. Alle bisher ausgestellten Führerscheine bleiben auch weiterhin gültig. Eine Einschränkung gilt für Personen über 50 Jahre im Hinblick auf das Führen von Lkw über 7,5 t und Bussen. Hier ist der Nachweis der körperlichen Eignung und des Sehvermögens erforderlich, sonst verliert die Fahrerlaubnis in diesen Klassen ihre Gültigkeit. Eine erneute Erteilung ist erst durch den Nachweis der gesundheitlichen Eignung möglich. Bei Ersterteilung, Verlust, Neuausstellung, Erweiterung eines Führerscheins etc. erhalten Sie automatisch nur noch den EU-Kartenführerschein.

Hinweise

Der Umtausch des Führerscheins ist bisher noch freiwillig. Alle bisher ausgestellten Führerscheine bleiben auch weiterhin gültig. Eine Einschränkung gilt für Personen über 50 Jahre im Hinblick auf das Führen von Lkw über 7,5 t und Bussen. Hier ist der Nachweis der körperlichen Eignung und des Sehvermögens erforderlich, sonst verliert die Fahrerlaubnis in diesen Klassen ihre Gültigkeit. Eine erneute Erteilung ist erst durch den Nachweis der gesundheitlichen Eignung möglich. Bei Ersterteilung, Verlust, Neuausstellung, Erweiterung eines Führerscheins etc. erhalten Sie automatisch nur noch den EU-Kartenführerschein.

Zuständige Stelle

Beantragen können Sie den EU-Kartenführerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Hierzu müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen.

 

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. 

Fachlich freigegeben am

01. November 2013