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Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen
Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern wollen, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die Berechtigung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann sich lediglich auf das Führen folgender Nutzungsarten beziehen:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen.
Bei Antragstellung ist unbedingt die beabsichtigte Nutzungsart anzugeben, da ein Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ohne Benennung dieser Nutzungsart nicht aufgenommen werden kann.
Erkundigen Sie sich deshalb vor Antragstellung genau über die Nutzungsart der gewünschten Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung!
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist dagegen nicht erforderlich für:
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei sowie für Truppen und zivilen Gefolges anderen Vertragsstaaten der NATO
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für diesen Zweck verwendet werden
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste
- Kraftfahrzeuge mit Ausnahme von Taxen oder Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist
- Beförderungen, die in der Freistellungsverordnung aufgeführt werden.
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
GebOst
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen - wenn kein EU-Führerschein vorhanden ist.
- Gutachten eines Augenarztes
- Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
- Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen.
Voraussetzungen
Es dürfen keine Bedenken an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen bestehen.
- Körperliche, geistige und charakterliche Eignung des Bewerbers
- ggf. Ortskundeprüfung
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gelten zunächst folgende allgemeine Voraussetzungen:
- Mindestalter: 21 Jahre (bei Krankenkraftwagen 19 Jahre)
- Besitz einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse B oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführten Staat für
- mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre
- bei Krankenkraftwagen mindestens ein Jahr innerhalb der letzten fünf Jahre
allenfalls geringfügige strafrechtliche bzw. verkehrsrechtliche Vorbelastungen.
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bearbeitungsdauer
4 - 6 Wochen
Fristen
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Zuständige Stelle
Beantragung erfolgt bei der Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpunkt
Fahrerlaubnisbehörde
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.
Fachlich freigegeben am
01. November 2013