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Gaststättengewerbe Gestattung
Gaststättengewerbe Gestattung
Allgemeine Informationen
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Dem Gewerbetreibenden können jederzeit Auflagen erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbekostenverordnung M-V vom 11.10.2010
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- Personaldokument
- Nachweis des besonderen Anlasses
- bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug
- ggf. lebensmittelrechtlicher Unterrichtungsnachweis durch die IHK
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit. Der besondere Anlass ist gegeben.
Kosten
Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Kosten der Gestattung nach Gewerbekostenverordnung M-V vom 11.10.2010:
- bis einen Tag je Standort: 31,00 Euro
- je weiterer Tag je Standort: 15,50 Euro, jedoch nicht mehr als 256,00 Euro
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ergeht kostenfrei.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorlage aller Unterlagen etwa bis 4 Wochen;
Fristen
Im Regelfall 3 Monate;
Formulare
Formulare erhalten sie bei der zuständigen Stelle oder gegebenenfalls auch über das Internet.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat 410 Gewerberecht
Fachlich freigegeben am
18.06.2015