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Gehwegschaden melden

Gehwegschaden melden

Allgemeine Informationen

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Rechtsgrundlagen

Straßen- und Wegegesetz

Erforderliche Unterlagen

keine
wünschenswert: Lageplan 

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

Fristen

keine

Hinweise

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage

Zuständige Stelle

die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)

Ansprechpunkt

je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.

Fachlich freigegeben am

29. Oktober 2013