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Gewässer-Überwachung

Gewässer-Überwachung

Allgemeine Informationen

Nach Artikel 8 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und weiterer Berichtspflichten sind für die Überwachung der Gewässer Untersuchungs- und Messprogramme umzusetzen, die einen zusammenhängenden und umfassenden Überblick über den Zustand der Seen des Landes ermöglichen.

Rechtsgrundlagen

  • EU-Wasserrahmenrichtlinie
  • Gewässerüberwachungserlass M-V (wird jährlich fortgeschrieben)

Voraussetzungen

Eine wichtige Voraussetzung für die richtige Einschätzung der Gesamtsituation der Standgewässer ist das Vorhandensein aktueller morphometrischer Daten aus Seenvermessung (Tiefenverhältnisse, Seebeckenmorphometrie), sowie Angaben zum Einzugsgesbiet (Größe, Geologie, Böden, Nutzung). Sofern vorhanden werden in die Bewertung Altdaten und historische Karten einbezogen.

Kosten

Für die Bereitstellung von Daten des Seenprogramms M-V werden keine Gebühren erhoben.

Verfahrensablauf

Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungs- und Messprogramm durch das Land erbracht werden müssen, sind:
 

  • mindestens sechs mit Probenahmen verbundenen Bereisungen der zu untersuchenden Seen im Jahr (Sondenmessungen, Entnahme von Wasserproben für chemische und biologische Analysen),
  • Erfassung der Artenzusammensetzung und Ausprägung des Planktons und der Wasserpflanzen (Makrophyten) und der daran anhaftenden für die Einstufung wichtigen Kieselalgen und - sobald geeignete Bewertungsmethoden vorliegen - auch der bodenbewohnenden Kleintiere (Makrozoobenthos) sowie Fischfauna.
     

Darüber hinaus werden die Seensedimente auf gebundene Schadstoffe, Schwermetalle und Nährstoffe untersucht.

In Auswertung der Messergebnisse erfolgt schließlich die Bewertung des ökologischen Zustandes der Seen.

Bearbeitungsdauer

jeweils ein Untersuchungsjahr

Fristen

In der Regel stehen die Ergebnisse eines Untersuchungsjahres der Öffentlichkeit nach Abschluss der chemischen und biologischen Analysen und der Gesamtbewertung des betreffenden Sees ab März des jeweiligen Folgejahres zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sowie über Werkvertrag beauftragte Dritte im Auftrag des Seenprogramms M-V

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V

Fachlich freigegeben am

25.03.2015