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Gewerbe Ummeldung
Gewerbe Ummeldung
Allgemeine Informationen
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Handelsregisterauszug, (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist
In manchen Fällen kann darüber hinaus die Vorlage weiterer Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein - dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Stelle abzuklären.
Kosten
Nach der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Oktober 2010 wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro erhoben.
Verwaltungsgebühr: EUR 20.00
Verfahrensablauf
Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe-Ummeldung" verwenden. Dieses liegt in Ihrer zuständigen Behörde aus. Das Formular für Ihre Anzeige der Gewerbeummeldung steht auch im Internet zum Download zur Verfügung. Sie senden dann der Behörde den Antrag und die Unterlagen per Post zu oder stellen Ihren Antrag elektronisch mit Hilfe des "Antragsassistenten".
Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung und wird mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.
Fristen
Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung fällig.
Anzeige keine Genehmigungsfiktion "Frist" für Fallmanagement, gesetzlich 3 Tage bis zur Ausübung
Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 7 Tag(e)
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder im Internet.
Hinweise
Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK), Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung
Zuständige Stelle
Oberbürgermeister/ Bürgermeister der kreisfreien Städte, Oberbürgermeister/Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte, Amtsvorsteher des Amtes bzw. Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat 410 Gewerberecht.
Fachlich freigegeben am
23.04.2015