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Gewerbeobjekte privat: Vermittlung - Erlaubnis nach § 34 c GewO für Makler, Bauträger, Baubetreuer

Gewerbeobjekte privat: Vermittlung - Erlaubnis nach § 34 c GewO für Makler, Bauträger, Baubetreuer

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig

  1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, oder Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist,
  2. den Abschluss von Darlehensverträgen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist,
  3. Bauvorhaben
  • als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereitet oder durchführt und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwendet,
  • als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereitet oder durchführen will,

bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Antragsformular

 

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

Kosten

Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis nach § 34 c GewO: zwischen 204,00 Euro und 544,00 Euro

Führungszeugnis: 13,00 Euro

Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro


Verwaltungsgebühr: EUR 204.00 bis 544.00

Fristen

Für Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer entsteht drei Monate nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen eine Genehmigungsfiktion.


Genehmigungsfiktion

Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)

Formulare

Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Behörde, gegebenenfalls auch über das Internet.

Zuständige Stelle

Oberbürgermeister/Bürgermeister der kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte, Amtsvorsteher der Ämter bzw. Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus, Referat 410 Gewerberecht

Fachlich freigegeben am

18.06.2015