Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Grenzbescheinigung
Grenzbescheinigung
Allgemeine Informationen
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber
- auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
- und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
- oder ob Grenzüberbauten vorkommen.
Überbauten werden dabei kurz beschrieben.
Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
zu erfragen bei der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Fristen
keine
Formulare
Formlose Antragstellung
Zuständige Stelle
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
21.12.2016