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Grundstückswert - Ermittlung

Grundstückswert - Ermittlung

Allgemeine Informationen

Die Grundstückswertermittlung ist die Ermittlung des Verkehrswertes (auch Marktwert), in der Regel durch Anwendung normierter Verfahren. Dabei sollen subjektive und besondere ungewöhnliche Einflüsse möglichst ausgeschaltet werden.

Für die Grundstückswertermittlung werden nach § 192 Baugesetzbuch (BauGB) im Land Mecklenburg-Vorpommern selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse mit eigens dafür eingerichteten Geschäftsstellen gebildet.

Neben den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte nehmen auch speziell ausgebildete und ggf. öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) des Landes Mecklenburg-Vorpommerns  Verkehrswertermittlungen vor.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Grundbuchauszug des zu begutachtenden Grundstücks, wenn vorhanden eine Liegenschaftskarte (Flurkarte) des betroffenen Grundstücks

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • die Eigentümer des Grundstücks, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist
  • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
  • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zuständigen Behörden oder
  • Gerichte und Justizbehörden.

Kosten

  • zu erfragen bei der zuständigen Stelle (Gutachterausschuss)

Die Gebühr richtet sich nach dem Wert bebauter Grundstücke gemäß § 193 Absatz 1 des Baugesetzbuches. Für ein bebautes Grundstück mit einem Wert bis EUR 250.000 fallen ca. EUR 1.050 an.

Verfahrensablauf

Antragsstellung bei zuständiger Stelle (Gutachterausschuss), Vor-Ort-Besichtigung, Gutachtenerstellung, Versand des Gutachtens und des Gebührenbescheides

Bearbeitungsdauer

  • zu erfragen bei der zuständigen Stelle (Gutachterausschuss)

Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen.

Formulare

Antrag auf Erstellung eines Gutachtens (Formular)

Weiterführende Informationen

Grundstücksmarktberichte sind bei den zuständigen Stellen (Gutachterausschüsse) abzufragen

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

02.08.2016