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Grundstückswert - Ermittlung
Grundstückswert - Ermittlung
Allgemeine Informationen
Die Grundstückswertermittlung ist die Ermittlung des Verkehrswertes (auch Marktwert), in der Regel durch Anwendung normierter Verfahren. Dabei sollen subjektive und besondere ungewöhnliche Einflüsse möglichst ausgeschaltet werden.
Für die Grundstückswertermittlung werden nach § 192 Baugesetzbuch (BauGB) im Land Mecklenburg-Vorpommern selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse mit eigens dafür eingerichteten Geschäftsstellen gebildet.
Neben den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte nehmen auch speziell ausgebildete und ggf. öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) des Landes Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrswertermittlungen vor.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Grundbuchauszug des zu begutachtenden Grundstücks, wenn vorhanden eine Liegenschaftskarte (Flurkarte) des betroffenen Grundstücks
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- die Eigentümer des Grundstücks, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist
- die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
- die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zuständigen Behörden oder
- Gerichte und Justizbehörden.
Kosten
- zu erfragen bei der zuständigen Stelle (Gutachterausschuss)
Die Gebühr richtet sich nach dem Wert bebauter Grundstücke gemäß § 193 Absatz 1 des Baugesetzbuches. Für ein bebautes Grundstück mit einem Wert bis EUR 250.000 fallen ca. EUR 1.050 an.
Verfahrensablauf
Antragsstellung bei zuständiger Stelle (Gutachterausschuss), Vor-Ort-Besichtigung, Gutachtenerstellung, Versand des Gutachtens und des Gebührenbescheides
Bearbeitungsdauer
- zu erfragen bei der zuständigen Stelle (Gutachterausschuss)
Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen.
Formulare
Antrag auf Erstellung eines Gutachtens (Formular)
Weiterführende Informationen
Grundstücksmarktberichte sind bei den zuständigen Stellen (Gutachterausschüsse) abzufragen
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
02.08.2016