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Handwerkskarte - ausstellen
Handwerkskarte - ausstellen
Allgemeine Informationen
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer (HWK) eine Bescheinigung (Handwerkskarte) aus.
In die Handwerkskarte werden eingetragen:
- Name und Anschrift des Inhabers
- Betriebssitz
- das zu betreibende Handwerk
- bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie der Zeitpunkt der Eintragung
- gegebenenfalls zusätzlich der Name des Betriebsleiters oder des für die technische Leitung verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafters
Mit der Handwerkskarte kann der Inhaber sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren. Sie ist bei der Gewerbeanzeige vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
Folgende Vorschriften:
Erforderliche Unterlagen
- ein aktueller Personalaus oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten eine unbefristete Aufenthaltsbescheinigung bzw. Niederlassungserlaubnis
- ein Gesellschaftervertrag, wenn es sich um eine GbR handelt
- einen Handelsregisterauszug, wenn es sich um eine eingetragene Gesellschaft handelt
- einen Befähigungsnachweis, z. B. Meisterprüfung oder gleichwertig, eine Ausnahmebewilligung/Ausnahmeberechtigung
- eine Betriebsleitererklärung, dessen Arbeitsvertrag und Anmeldung zur Sozialversicherung, soweit es einen Betriebsleiter gibt
Kosten
Für die Eintragung und Ausstellung der Handwerkskarte fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der jeweiligen Handwerkskammer an.
Fristen
i.V. m. Eintragung in die Rolle
Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)
Formulare
Der Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle kann persönlich, schriftlich oder online bei der Handwerkskammer gestellt werden. Das Antragsformular wird auch über den Einheitlichen Ansprechpartner im Internet bereitgestellt.
Zuständige Stelle
Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk der Handwerksbetrieb eingetragen ist
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
04.03.2016