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Handwerksrolle - Betriebsfortführung/-übernahme - Eintragung
Handwerksrolle - Betriebsfortführung/-übernahme - Eintragung
Allgemeine Informationen
Wird ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach dem Tod des Inhabers übernommen, muss auch der Nachfolger die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen.
Dies gilt nicht, wenn
- der Ehegatte,
- der Lebenspartner,
- der Erbe,
- der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger
den Betrieb als Inhaber fortführen.
Voraussetzung: Es wird unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt, der die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt.
In Härtefällen kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Bestellung eines Betriebsleiters setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes gewährleistet ist.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Nachweis über Qualifikation (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) des Inhabers oder des Betriebsleiters
- Kopie der Gewerbeanmeldung (kann nach Eintragung in die Handwerksrolle nachgereicht werden)
- Betriebsleitererklärung
- Kopie des Arbeitsvertrages des Betriebsleiters
- Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung des Arbeitnehmers
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen Handwerkskammer.
Fristen
Sollte innerhalb von drei Monaten angezeigt werden.
Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)
Formulare
Formulare stehen auf der Internetseite der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern und der Handwerkskammer Schwerin sowie in der Wissensenbasis der Einheitlichen Ansprechpartner und im Antragsassistenten zur Verfügung.
- Antrag auf Eintragung
- Antrag auf Löschung
- Muster für die Betriebsleitererklärung
Zuständige Stelle
Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.04.2016