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Handwerksrolle/Verzeichnis - Eintragung löschen

Handwerksrolle/Verzeichnis - Eintragung löschen

Allgemeine Informationen

Wenn ein Eintrag in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der Inhaber von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes der Handwerkskammer gelöscht werden soll (zum Beispiel wegen Aufgabe des Betriebes), muss ein Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) eingereicht werden. Gleiches gilt, wenn ein Betrieb in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk verlegt wird. Eine Löschung kann außerdem von Amts wegen erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine weitere Eintragung nicht mehr vorliegen.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Löschung (Formular Handwerksrolle-Löschung)
  • Handwerks- oder Gewerbekarte im Original
  • Kopie der Gewerbeabmeldung

Fristen

Die Beantragung der Löschung sollte zeitnah zur Gewerbeabmeldung erfolgen.

Formulare

Das entsprechende Formular ist bei der zuständigen Handwerkskammer, beim Einheitlichen Ansprechpartner in der Wissensbasis oder beim Antragsassistenten erhältlich.

Zuständige Stelle

Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern, in deren Bezirk sich der Betrieb befindet. 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

14.04.2016