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Handwerksrolle/Verzeichnis - Eintragung löschen
Handwerksrolle/Verzeichnis - Eintragung löschen
Allgemeine Informationen
Wenn ein Eintrag in der Handwerksrolle oder in dem Verzeichnis der Inhaber von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes der Handwerkskammer gelöscht werden soll (zum Beispiel wegen Aufgabe des Betriebes), muss ein Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) eingereicht werden. Gleiches gilt, wenn ein Betrieb in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk verlegt wird. Eine Löschung kann außerdem von Amts wegen erfolgen, wenn die Voraussetzungen für eine weitere Eintragung nicht mehr vorliegen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Löschung (Formular Handwerksrolle-Löschung)
- Handwerks- oder Gewerbekarte im Original
- Kopie der Gewerbeabmeldung
Fristen
Die Beantragung der Löschung sollte zeitnah zur Gewerbeabmeldung erfolgen.
Formulare
Das entsprechende Formular ist bei der zuständigen Handwerkskammer, beim Einheitlichen Ansprechpartner in der Wissensbasis oder beim Antragsassistenten erhältlich.
Zuständige Stelle
Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern, in deren Bezirk sich der Betrieb befindet.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
14.04.2016