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Hausmüll Entsorgung

Hausmüll Entsorgung

Allgemeine Informationen

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten ist in Mecklenburg-Vorpommern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u.a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringesysteme für verschiedene Abfälle (z.B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

Rechtsgrundlagen

örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Erforderliche Unterlagen

in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung

Voraussetzungen

Information bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern darüber, ob der Bürger verpflichtet ist, einen eigenen Müllbehälter vorzuhalten. Es besteht auch die Möglichkeit, mit anderen Hausbewohnern gemeinsam einen Müllbehälter zu benutzen (z.B. in Mehrparteienhäusern).

Kosten

Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren wird vom Landkreistag oder dem Stadtparlament durch Satzung beschlossen (Abfallgebührensatzung).

Verfahrensablauf

Unterschiedlicher Ablauf. Informationen geben die zuständigen Landkreise/kreisfreien Städte. Meist sind An- bzw. Abmeldungsmodalitäten der Abfallentsorgung in den Bürgerbüros oder auf der Homepage der Landkreise/kreisfreien Städte oder der zuständigen Entsorgungsdienstleister zu finden.

Fristen

Sofern die Satzung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bestimmt, dass ein Müllbehälter vorgehalten werden muss, ist der Bürger unverzüglich dazu verpflichtet, einen Behälter bereit zu halten, nachdem er umgezogen ist.

Formulare

An- und Abmeldeformulare sind in den Bürgerbüros oder auf der Homepage der Landkreise/kreisfreien Städte oder der zuständigen Entsorgungsdienstleister zu finden.

Weiterführende Informationen

Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte

Darüber hinaus informieren auch Abfallbehörden oder die für die Abfallentsorgung zuständigen Unternehmen auf ihren Internetseiten.

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern.

Fachlich freigegeben am

27.09.2013