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Haustierhaltung - Anzeige besonders geschützer Arten
Haustierhaltung - Anzeige besonders geschützer Arten
Allgemeine Informationen
Anzeige des Bestandes bzw. der Bestandsveränderungen von artenschutzrechtlich meldepflichtigen Tierarten
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Für jedes gehaltene Einzelexemplar sind der zuständigen Behörde vom Halter unverzüglich nach Aufnahme der Haltung folgende Angaben zu machen:
Datum der Bestandsveränderung (Zugang durch Erwerb oder Zucht, Abgang durch Abgabe, Tod oder Flucht), Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Vor- und Nachname und Adresse des Vorbesitzers bzw. neuen Halters bei Weitergabe, Ort der Haltung, Verwendungszweck und Kennzeichnung (z.B. Ring- bzw. Transpondernummer).
Mit der Anzeige der Aufnahme der Haltung sind die Dokumente vorzulegen, die den legalen Besitz der Exemplare nachweisen (EU-Vermarktungsbescheinigung oder Herkunftsnachweis).
Eine Veränderung des regelmäßigen Aufenthaltsortes der meldepflichtigen Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.
Voraussetzungen
Die Anzeigeverpflichtung besteht für Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, die nicht in Anlage V der Bundesartenschutzverordnung gelistet sind.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Der Halter zeigt den Bestand bzw. Zu- oder Abgang der Exemplare besonders geschützter, meldepflichtiger Arten unter Benennung seiner Kontaktdaten (für Nachfragen) schriftlich (auch per E-Mail) bei der zuständigen Behörde an.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen
Fristen
Gesetzliche Anforderung:
- unverzüglich 2 Wochen nach Erwerb, Abgabe, Tod oder Entweichen
- 4 Wochen bei eigener Nachzucht
Formulare
Bestandsveränderungsanzeigeformular
Hinweise
Ob eine Art besonders geschützt ist, lässt sich durch Nutzung der WISIA - Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz ermitteln.
Es ist dringend zu empfehlen, die Übernahme bzw. Abgabe eines Exemplars unter Benennung der Kennzeichen des Tieres und der Vor- und Nachnamen bzw. Adressen (möglichst auch Tel. Nr.) von Vor-und Nachbesitzer mit Unterschriften beider Partner zu dokumentieren, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieses Dokument ist als Legalitätsnachweis bei der An- bzw. Abmeldung eines Tieres bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Goldberger Straße 12, 18273 Güstrow
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
08.06.2016