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Hufbeschlagschmied/in - Anerkennung

Hufbeschlagschmied/in - Anerkennung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Hufbeschlagschmied/in oder Hufbeschlaglehrschmied/in tätig werden wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung. Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen einen Nachweis über

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung,
  • eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige hauptberufliche Beschäftigung bei einem Hufbeschlagschmied/in, der/die nach der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/in seit mindestens drei Jahren ein Hufbeschlaggewerbe betreibt,
  • eine erfolgreich bestandende Prüfung nach dem Besuch der erforderlichen Lehrgänge und
  • die zur Ausübung des Berufes erforderliches Zuverlässigkeit (Führungszeugnis).

Fristen

Für die Antragstellung müssen Sie keine Fristen einhalten.

Bemerkungen

Der Text wurde freigegeben vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 26.05.2011.

Zuständige Stelle

Für die Anerkennung ist die Behörde des Landes zuständig, in dem der Huf- und Klauenbeschlag bzw. eine Lehrtätigkeit erstmals ausgeübt werden soll.

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie bitte an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.