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Infektionsschutz - Meldung, Beratung
Infektionsschutz - Meldung, Beratung
Allgemeine Informationen
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist die Aufgabe der zuständigen Stelle in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.
Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung an.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Zeitnahe Meldung erforderlich.
Hinweise
Über aktuelle Informationslagen informiert das Robert-Koch-Institut auf seinen Internetseiten.
Zuständige Stelle
der Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fachdienst für Gesundheit oder Gesundheitsamt)