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Infektionsschutz - Meldung, Beratung

Infektionsschutz - Meldung, Beratung

Allgemeine Informationen

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Dies ist die Aufgabe der zuständigen Stelle in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.

Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen. Sie bieten kostenlose Beratung an.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Zeitnahe Meldung erforderlich.

Hinweise

Über aktuelle Informationslagen informiert das Robert-Koch-Institut auf seinen Internetseiten.

Zuständige Stelle

der Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fachdienst für Gesundheit oder Gesundheitsamt)