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Ingenieurkammer - Mitgliedschaft - Eintragung

Ingenieurkammer - Mitgliedschaft - Eintragung

Allgemeine Informationen

Der Begriff "Beratender Ingenieur" ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Nur wer sich in die Liste der Beratenden Ingenieure eintragen lässt, ist berechtigt, diese Berufsbezeichnung zu führen.

Der Bauvorlageberechtigte Ingenieur ist berechtigt, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden zu erstellen.

Ingenieure, die als qualifizierte Tragwerks- oder Brandschutzplaner tätig sein wollen, bedürfen zusätzlicher Nachweise.

 

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen richten sich nach den Eintragungsvoraussetzungen.

Voraussetzungen

Eintragungsvoraussetzungen: Beratende Ingenieure

Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung einer deutschen, staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Bergakademie oder einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule

Nachweis der unabhängigen und eigenverantwortlichen Tätigkeit

Nachweis einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit als Ingenieur/Ingenieurin

Nachweis von Fortbildungsmaßnahmen

Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtsversicherung gemäß § 5 der Berufssatzung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Polizeiliches Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate)

Eintragungsvoraussetzungen: Bauvorlageberechtigte Ingenieure

Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens und danach einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden

Eintragungsvoraussetzungen: Tragwerksplaner

Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung

Eintragungsvoraussetzungen: Brandschutzplaner

Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz

oder Nachweis des Abschlusses einer Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst und mindestens zweijährige entsprechende Berufserfahrung bei der Planung  und Ausführung von Gebäuden

oder Nachweis als Prüfingenieur/Prüfingenieurin für Brandschutz

Kosten

Antragsgebühr: 100,00 Euro

Eintragungsgebühr: 125,00 Euro

 

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss (gegebenenfalls Nachreichung von Unterlagen)
  • Bescheid des Eintragungsausschusses

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Fristen


Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)

Formulare

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Alexandrinenstraße 32

19055 Schwerin

Tel.: 0385 588360

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

16.03.2016