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Ingenieurkammer - Mitgliedschaft - Eintragung
Ingenieurkammer - Mitgliedschaft - Eintragung
Allgemeine Informationen
Der Begriff "Beratender Ingenieur" ist eine geschützte Berufsbezeichnung. Nur wer sich in die Liste der Beratenden Ingenieure eintragen lässt, ist berechtigt, diese Berufsbezeichnung zu führen.
Der Bauvorlageberechtigte Ingenieur ist berechtigt, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden zu erstellen.
Ingenieure, die als qualifizierte Tragwerks- oder Brandschutzplaner tätig sein wollen, bedürfen zusätzlicher Nachweise.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Die einzureichenden Unterlagen richten sich nach den Eintragungsvoraussetzungen.
Voraussetzungen
Eintragungsvoraussetzungen: Beratende Ingenieure
Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung einer deutschen, staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Bergakademie oder einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule
Nachweis der unabhängigen und eigenverantwortlichen Tätigkeit
Nachweis einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit als Ingenieur/Ingenieurin
Nachweis von Fortbildungsmaßnahmen
Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtsversicherung gemäß § 5 der Berufssatzung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Polizeiliches Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate)
Eintragungsvoraussetzungen: Bauvorlageberechtigte Ingenieure
Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens und danach einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden
Eintragungsvoraussetzungen: Tragwerksplaner
Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung
Eintragungsvoraussetzungen: Brandschutzplaner
Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz
oder Nachweis des Abschlusses einer Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst und mindestens zweijährige entsprechende Berufserfahrung bei der Planung und Ausführung von Gebäuden
oder Nachweis als Prüfingenieur/Prüfingenieurin für Brandschutz
Kosten
Antragsgebühr: 100,00 Euro
Eintragungsgebühr: 125,00 Euro
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss (gegebenenfalls Nachreichung von Unterlagen)
- Bescheid des Eintragungsausschusses
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Fristen
Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)
Formulare
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385 588360
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.03.2016