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Ingenieurkammer - Verzeichnis der Fachingenieure - Eintragung

Ingenieurkammer - Verzeichnis der Fachingenieure - Eintragung

Allgemeine Informationen

Die Ingenieurkammer führt, zusätzlich zu den Listen über Kammermitglieder, Gesellschaften etc., Fachlisten über Ingenieure, die auf speziellen, in der Regel besonders anspruchsvollen ingenieurtechnischen Gebieten tätig sind und ihre besondere Qualifikation nachgewiesen haben, bzw. die als Sachverständige tätig sind, z.B. auf dem Gebiet der

  • Bauphysik,
  • Verkehrsplanung,
  • Brandschutz,
  • Schallschutz,
  • Elektrotechnik,
  • Energieeffizienz,
  • Geotechnik,
  • Heizungs-, Luft- und Kältetechnik,
  • Ingenieurleistungen an historischen Gebäuden.

Der Eintragungsausschuss entscheidet nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Aufnahme in die entsprechende Fachliste. Nach Aufnahme in die Liste erhalten Sie eine Bestätigung der Eintragung.

Diese Fachlisten dienen als qualifizierte Angebote für Investoren, Bauherren, Behörden und andere Interessenten. Mit Ihrem Einverständnis wird Ihr Listeneintrag online veröffentlicht.

In die bei der Ingenieurkammer geführten Fachverzeichnisse der Kammermitglieder werden aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder zur Erfüllung sonstiger Gemeinwohlinteressen besondere berufliche Qualifikationen eingetragen.
Besondere berufliche Qualifikationen liegen vor, wenn das Kammermitglied

  • ein im Fachgebiet aktiv tätiger Ingenieur ist,
  • eine in der Regel fünfjährige Tätigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre in dem Fachgebiet nachweisen kann und sich regelmäßig weitergebildet hat und
  • die durch die jeweilige Fachgruppe in einem Anlageblatt für das Fachgebiet festgelegten Kriterien erfüllt.

Zum Nachweis besonderer Qualifikationen werden entsprechende Bescheinigungen ausgestellt.

Rechtsgrundlagen

Folgende Vorschriften:

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise der besonderen Qualifikation und Fachkenntnis
  • gegebenenfalls Projektbeispiele

Eintragungsvoraussetzungen

  • Antrag
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
  • Liste der bearbeiteten repräsentativen Projekte der letzten fünf Jahre
  • Referenzen von drei Personen, die über Ihre fachliche Eignung Auskunft geben können.

Kosten

Die Gebühren für den Eintrag in das Fachverzeichnis betragen 125,00 Euro.

Formulare

Den Antrag auf Eintragung in die Fachliste müssen Sie unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vordrucke stellen und in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer einreichen.

Hinweise

Für Ingenieursachverständige führt die Kammer ein eigenes Verzeichnis.

Bemerkungen

Dieser Text wurde freigegeben vom Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 09.06.2010.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Ingenieurkammer, bei der Sie Mitglied sind.