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Ingenieurkammer - Verzeichnis der Ingenieursachverständigen - Eintragung

Ingenieurkammer - Verzeichnis der Ingenieursachverständigen - Eintragung

Allgemeine Informationen

Die Ingenieurkammer bestellt, vereidigt, zertifiziert und anerkennt Sachverständige auf dem Gebiet des Ingenieurwesens. Über diese Sachverständigen führt die Kammer eine Liste.

Nach Ihrer Bestellung/Vereidigung als Sachverständige/r werden Sie von der Kammer in diese Liste eingetragen und erhalten eine Bestätigung der Eintragung.

Das Verzeichnis, das online veröffentlicht wird, ist nach Sachgebieten gegliedert und ermöglicht eine Auswahl der Sachverständigen nach Sachgebieten.

Rechtsgrundlagen

Folgende Vorschriften:

Kosten

Für Eintragung in ein Fachverzeichnis fallen bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern Gebühren in Höhe von 125,00 Euro an.

Hinweise

Als Mitglied der Ingenieurkammer können Sie auch durch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern als Sachverständige/r bestellt und vereidigt werden. Wenn Sie dies Ihrer Ingenieurkammer nachweisen, werden Sie ebenfalls in das Verzeichnis der Ingenieursachverständigen der Ingenieurkammer eingetragen.

Bemerkungen

Dieser Text wurde freigegeben vom Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am 09.06.2010.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Ingenieurkammer, bei der Sie Mitglied sind.