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Jugendgefährdende Medien - Prüfung

Jugendgefährdende Medien - Prüfung

Allgemeine Informationen

Möchte ein Unternehmen einen Kinofilm, eine DVD oder eine Blu-ray oder ein Computerspiel auf einem Trägermedium vermarkten und damit in den öffentlichen Verkauf bringen, müssen sie das Prüfverfahren bei der USK oder der FSK  durchlaufen. Nach einer entsprechenden Alterskennzeichnung dürfen die Filme und Computerspiel Kindern und Jugendlichen nur entsprechend ihrer Alterskennzeichnung zugänglich gemacht werden. Die BPjM kann Filme, Spiele, Bücher, Internetseiten, wenn sie jugendgefährdende Inhalte haben, indizieren. Damit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu diesen Medien erhalten. Eine Indizierung durch die BPjM beinhaltet u.a. Werbe- und Vermarktungsbeschränkungen.   

Rechtsgrundlagen

§ 12 und 14 Jugendschutzgesetz

Kosten

Es fallen Gebühren an.

Fristen

Die Alterskennzeichnung von Filmen und Computerspielen durch die Selbstkontrollen erfolgt, bevor das Spiel oder der Film veröffentlicht und vertrieben wird

Weiterführende Informationen

www.usk.de; www.fsk.de; www.bpjm.de;

Zuständige Stelle

Das Bundesministerium, die Obersten Landesjugendbehörden der Länder und die Selbstkontrolleinrichtungen

In MV: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V

Referat IX 210

Fachlich freigegeben am

04.05.2015