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Jugendgefährdende Medien - Prüfung
Jugendgefährdende Medien - Prüfung
Allgemeine Informationen
Möchte ein Unternehmen einen Kinofilm, eine DVD oder eine Blu-ray oder ein Computerspiel auf einem Trägermedium vermarkten und damit in den öffentlichen Verkauf bringen, müssen sie das Prüfverfahren bei der USK oder der FSK durchlaufen. Nach einer entsprechenden Alterskennzeichnung dürfen die Filme und Computerspiel Kindern und Jugendlichen nur entsprechend ihrer Alterskennzeichnung zugänglich gemacht werden. Die BPjM kann Filme, Spiele, Bücher, Internetseiten, wenn sie jugendgefährdende Inhalte haben, indizieren. Damit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu diesen Medien erhalten. Eine Indizierung durch die BPjM beinhaltet u.a. Werbe- und Vermarktungsbeschränkungen.
Rechtsgrundlagen
§ 12 und 14 Jugendschutzgesetz
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Fristen
Die Alterskennzeichnung von Filmen und Computerspielen durch die Selbstkontrollen erfolgt, bevor das Spiel oder der Film veröffentlicht und vertrieben wird
Weiterführende Informationen
www.usk.de; www.fsk.de; www.bpjm.de;
Zuständige Stelle
Das Bundesministerium, die Obersten Landesjugendbehörden der Länder und die Selbstkontrolleinrichtungen
In MV: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V
Referat IX 210
Fachlich freigegeben am
04.05.2015