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Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen verlängern
Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen verlängern
Allgemeine Informationen
Ein Wunschkennzeichen kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle im Voraus gegen Gebühr persönlich, schriftlich oder telefonisch reserviert werden. Eine Verlängerung der Reservierung ist möglich; wie lange die Reservierung und auch Verlängerung des Wunschkennzeichens erfolgen kann, legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.
Rechtsgrundlagen
§ 8 Abs.1 FZV i.V.m. § 1 GebOSt und Anlage zu § 1 Gebührennummer 230
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Zuteilung Wunschkennzeichen: 10,20 EUR
Vorabreservierung: 2,60 EUR
Verfahrensablauf
Die Verlängerung eines bereits reservierten Kennzeichens wird nach persönlich, schriftlich oder mündlich gestelltem Antrag im örtlichen Fahrzeugregister vorgenommen.
Bearbeitungsdauer
2 Minuten
Fristen
Verlängerung erfolgt vor Ablauf der Reservierungsfrist, nach Ablauf dieser kann das gewünschte noch freie Kennzeichen erneut reserviert werden.
Formulare
keine
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsstelle
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
29.10.2013