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Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen verlängern

Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen verlängern

Allgemeine Informationen

Ein Wunschkennzeichen kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle im Voraus gegen Gebühr persönlich, schriftlich oder telefonisch reserviert werden. Eine Verlängerung der Reservierung ist möglich; wie lange die Reservierung und auch Verlängerung des Wunschkennzeichens erfolgen kann, legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.

Rechtsgrundlagen

§ 8 Abs.1 FZV  i.V.m.  § 1 GebOSt und Anlage zu § 1 Gebührennummer 230

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Zuteilung Wunschkennzeichen: 10,20 EUR

Vorabreservierung: 2,60 EUR

Verfahrensablauf

Die Verlängerung eines bereits reservierten Kennzeichens wird nach persönlich, schriftlich oder mündlich gestelltem Antrag im örtlichen Fahrzeugregister vorgenommen.

Bearbeitungsdauer

2 Minuten

Fristen

Verlängerung erfolgt vor Ablauf der Reservierungsfrist, nach Ablauf dieser kann das gewünschte noch freie Kennzeichen erneut reserviert werden.

Formulare

keine

Zuständige Stelle

Kfz-Zulassungsstelle

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

29.10.2013