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Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen

Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragen.
Das Kennzeichen wird grundsätzlich sofort nach Außer-Betrieb-Setzung wieder freigegeben.
Soll das Kennzeichen bei einer erneuten Zulassung wiederverwendet werden, kann dieses gegen Gebühr befristet reserviert werden.

Rechtsgrundlagen

  • § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

Kosten

Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

Hinweise

Seit dem 1. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden.
Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Zuständige Stelle

Beantragung bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

29. Oktober 2013