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Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen
Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragen.
Das Kennzeichen wird grundsätzlich sofort nach Außer-Betrieb-Setzung wieder freigegeben.
Soll das Kennzeichen bei einer erneuten Zulassung wiederverwendet werden, kann dieses gegen Gebühr befristet reserviert werden.
Rechtsgrundlagen
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erforderliche Unterlagen
-
Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
-
Kennzeichenschilder
Kosten
Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
Hinweise
Seit dem 1. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden.
Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".
Zuständige Stelle
Beantragung bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
29. Oktober 2013