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Kraftfahrzeug ummelden

Kraftfahrzeug ummelden

Allgemeine Informationen

Sie haben ein gebrauchtes Kraftfahrzeug oder Anhänger erworben, dieses müssen Sie unverzüglich auf Ihren Namen und Anschrift ummelden. Die Änderung können Sie entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Behörde beantragen. Der Vertreter muss die Vollmacht und zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) zur Sicherung erhalten hat, wenden Sie sich zuerst an diese und veranlassen sie, dass das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung zugeschickt wird.

Den Eingang der ZB II oder des Fahrzeugbriefes können Sie telefonisch bei der Zulassungsstelle erfragen.

Rechtsgrundlagen

  • § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • geänderter Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • gültige Hauptuntersuchung (HU/TÜV); Prüffrist darf nicht abgelaufen sein
  •  bisherige Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt ist
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (Kfz-Steuer)
  • eVB (elektronische 7-stellige Versicherungsbestätigung

zusätzlich bei Beantragung für juristische Personen:

  • durch Vertreter: ausgestellte Vollmacht und das Original oder die beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnorts
  • für Firmen (GmbH, AG, OHG): Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers
  • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag) vorzulegen; Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)

Kosten

Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.

Fristen

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Hinweise

Bevor die Fahrzeugpapiere auf Ihren neuen Namen oder Ihre neue Anschrift geändert werden können, muss die Ummeldung bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen.

Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Finanzamt weiter.

Zuständige Stelle

Die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

29. Oktober 2013