Navigation und Service für die Gemeinde xxx

Springe direkt zu:

Überschrift_Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Weiteres Info

Überschrift_Hinweis

Der Störer ist ein grafisches Gestaltungselement, welches besondere Hinweise auf der Website hervorhebt. Wird dieses Modul aktiviert, erscheint es auf allen Seiten. Es kann für die aktuelle Browser-Session vom Nutzer ausgeblendet werden.

Weiteres Info

Kraftfahrzeugsteuer

Kraftfahrzeugsteuer

Allgemeine Informationen

Für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer sind die Hauptzollämter zuständig.

Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt in erster Linie das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen. Steuerschuldner ist grundsätzlich der Halter des Fahrzeuges. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der verkehrsrechtlich vorgeschriebenen Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Zolls und des Bundesministeriums der Finanzen.

Erforderliche Unterlagen

Die für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Die Inanspruchnahme einer Steuervergünstigung kann bei der Zulassung eines Fahrzeugs oder auch nach der Zulassung beim Hauptzollamt beantragt werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung eines Fahrzeugs richten sich nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Bitte wenden Sie sich deshalb an Ihre zuständige Zulassungsstelle.

Für die Gewährung einer Steuervergünstigung richten sich die Voraussetzungen, die sehr unterschiedlich sein können, nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Zuständige Stelle

Für die Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer ist das Hauptzollamt Stralsund mit seinen Festsetzungsstellen in Rostock bzw. Neubrandenburg zuständig.

Hauptzollamt Stralsund
(HZA)
Festsetzungsstelle Rostock
des HZA Stralsund
Festsetzungsstelle
Neubrandenburg
des HZA Stralsund
Hiddenseer Str. 6
18439 Stralsund

Tel. 03831/356-10
Doberaner Str. 114
18057 Rostock

Tel. 0381/203656-0
Ihlenfelder Str. 112 - 114
17034 Neubrandenburg

Tel. 0395/3503-100

 

 

 

 

 

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

 01.04.2017