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Liegenschaftsbuch Auszug

Liegenschaftsbuch Auszug

Allgemeine Informationen

Das Liegenschaftsbuch beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, ...) und persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, ...). Man kann Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen oder zum Teil über die GeoShops der Landkreise und kreisfreien Städte erwerben.

Verlinkungen auf die Produkte der kommunalen GeoShops (Landkreise, kreisfreie Städte) findet man bei Aufruf des Geoportals des Landes unter:

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

ggf. Vollmacht

Voraussetzungen

Das Liegenschaftsbuch enthält u. a. Daten mit Personenbezug. Das berechtigte Interesse zur Herausgabe dieser Daten (z. B. beim Eigentümernachweis) ist vom Antragsteller glaubhaft darzulegen.

Kosten

Für die Bereitstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (VermKostVO M-V) erhoben.

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid. Alternativ über den GeoShop. Hier steht das Produkt/Dokument nach Abwicklung des Zahlungsvorganges als Download im Format PDF zur Verfügung.

Bearbeitungsdauer

übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (persönlich, E-Mail)

Fristen

keine

Formulare

formlos

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden sie auf den nachstehenden Webseiten:

Hinweise

Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf gemäß § 34 GeoVermG M-V der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.

Zuständige Stelle

Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch dürfen nur von den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie den am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI), der Landgesellschaft M-V mbH sowie den Gemeinden und Landkreisen hergestellt, erteilt und vervielfältigt werden.

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

21.12.2016