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Liegenschaftskarte Auszug

Liegenschaftskarte Auszug

Allgemeine Informationen

Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte  zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude. Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten. Der Liegenschaftskartenauszug kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) bzw. mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten.

Kosten

Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (VermKostVO M-V) erhoben.

Verfahrensablauf

Der beantragte Auszug wird übersandt.

Bearbeitungsdauer

übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (E-Mail)

Fristen

keine

Formulare

formlos

Weiterführende Informationen

Hinweise

Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf gemäß § 34 GeoVermG M-V der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.

Zuständige Stelle

Auszüge aus der Liegenschaftskarte dürfen nur von den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden sowie den am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI), der Landgesellschaft M-V mbH sowie den Gemeinden und Landkreisen hergestellt, erteilt und vervielfältigt werden.

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

26.07.2016