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Liegenschaftskarte Auszug
Liegenschaftskarte Auszug
Allgemeine Informationen
Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude. Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten. Der Liegenschaftskartenauszug kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) bzw. mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Ausgaben daraus erhalten.
Kosten
Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der jeweils geltenden Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (VermKostVO M-V) erhoben.
Verfahrensablauf
Der beantragte Auszug wird übersandt.
Bearbeitungsdauer
übliche Postzustellungsdauer bzw. sofort (E-Mail)
Fristen
keine
Formulare
formlos
Weiterführende Informationen
Hinweise
Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf gemäß § 34 GeoVermG M-V der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.
Zuständige Stelle
Auszüge aus der Liegenschaftskarte dürfen nur von den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden sowie den am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI), der Landgesellschaft M-V mbH sowie den Gemeinden und Landkreisen hergestellt, erteilt und vervielfältigt werden.
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
26.07.2016