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Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter

Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter

Allgemeine Informationen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Müttern oder Vätern medizinisch notwendige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zu gewähren. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen auch in Form von Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren durchgeführt werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Der Eigenanteil (gesetzliche Zuzahlung), den Sie zu tragen haben, beträgt 10 Euro pro Kalendertag.

Informationen über Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter geben neben den Krankenkassen auch die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände.

Rechtsgrundlagen

  • § 23 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Medizinische Vorsorgeleistungen)
  • § 24 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter)
  • § 40 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
  • § 41 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter)
  • § 61 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Zuzahlungen)
  • § 62 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Belastungsgrenze)

Erforderliche Unterlagen

ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme

Voraussetzungen

  • bei einer gesetzlichen Krankenkasse muss Krankenversicherungsschutz bestehen
  • die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter oder Väter müssen aus medizinischen Gründen erforderlich sein

Kosten

Der Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Tag. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Zuzahlung befreit.

Verfahrensablauf

  • Sprechen Sie über Ihren Wunsch, eine Mutter/Vater-Kind-Kur zu beantragen, zunächst mit der Ärztin/ dem Arzt Ihres Vertrauens und klären Sie mit ihr/ihm, ob eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Frage kommt.
  • Fordern Sie einen Antragsvordruck bei Ihrer Krankenkasse an. Darauf muss Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit begründen.
  • Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei Bedarf auch von den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände.

Hinweise

Auch privat versicherte und beihilfeberechtigte Mütter und Väter können dieses spezielle Angebot wahrnehmen. Der Umfang der Kostenerstattung für eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme hängt vom Umfang des persönlichen Versicherungsvertrages ab. Nähere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft bzw. Ihrer Beihilfestelle.

Zuständige Stelle

die gesetzlichen Krankenkassen

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 21.08.2012