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Meldung von Änderung an die Rentenversicherung
Meldung von Änderung an die Rentenversicherung
Allgemeine Informationen
Jede Änderung des Namens und der Adresse muss Ihrem Rentenversicherungsträger mitgeteilt werden. Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, werden die Adress- und Namensänderungen durch Ihren Arbeitgeber bekannt gegeben.
Rechtsgrundlagen
- § 119 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) (Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG)
- § 196 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) (Auskunfts- und Mitteilungspflichten)
Erforderliche Unterlagen
Damit der Name geändert werden kann, wird die entsprechende Urkunde im Original oder als Kopie, die einen sog. Bestätigungsvermerk tragen oder beglaubigt sein muss, benötigt.
Voraussetzungen
Besondere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt sein.
Kosten
Für die Namensänderung bei der gesetzlichen Rentenversicherung fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Verfahrensablauf
Bei einer Adress- oder Namensänderung muss dies dem Rentenversicherungsträger schriftlich mitgeteilt werden. Geben Sie bitte auch Ihren alten Familiennamen (beziehungsweise Geburtsnamen) und Ihre Versicherungsnummer an. Die Versicherungsnummer können Sie beispielsweise dem Sozialversicherungsausweis entnehmen.
Sind Sie bereits Rentenempfänger, teilen Sie Änderungen der Anschrift oder des Namens sowie sonstige Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die auf die Zahlung der Rente Einfluss haben, dem Renten Service der Deutschen Post AG mit, damit die Änderungen bei der Rentenauszahlung rechtzeitig berücksichtigt werden können. Nutzen Sie dazu auch online den Renten Service der Deutschen Post AG und ändern Sie dort Ihre persönlichen Daten.
Falls Sie eine Hinterbliebenenrente beziehen, müssen Sie die Änderung Ihres Familienstandes mitteilen.
Beachten Sie, dass sich ein Umzug in die neuen Länder oder ins Ausland auf die Rentenhöhe auswirken kann.
Zuständige Stelle
Bei Fragen können Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Nord (früher LVA) oder der Deutschen Rentenversicherung Bund (früher BfA) wenden. Es steht ebenfalls die kostenfreie Servicenummer der Rentenversicherungsträger 0800 1000 4800 zur Verfügung. Die Adresse einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 31.08.2012