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Meldung von Änderungen an die Krankenkasse

Meldung von Änderungen an die Krankenkasse

Allgemeine Informationen

Jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes müssen Sie Ihrer Krankenkasse mitteilen. Sie erhalten daraufhin eine neue Versicherungskarte per Post. Bis zum Erhalt der neuen Versicherungskarte behält die alte ihre Gültigkeit.

Rechtsgrundlagen

§ 206 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.

Verfahrensablauf

Die Mitteilung kann formlos erfolgen. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.

Zuständige Stelle

Ihre Krankenkasse

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 19.06.2012