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Mitteilungen an die Hochschule
Mitteilungen an die Hochschule
Allgemeine Informationen
Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind, sollten Sie der Hochschule eine Namensänderung nach der Heirat oder Scheidung anzeigen. Vor allem dann, wenn Sie wichtige Mitteilungen der Hochschule (z.B. Prüfungsmitteilungen) erwarten. Andernfalls könnte es sein, dass Sie Briefe nicht erreichen.
Erforderliche Unterlagen
- alter Studentenausweis
- Personalausweis
- Nachweis der Namensänderung (Eheurkunde bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil)
Kosten
Es fallen geringe Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Verfahrensablauf
Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die
Änderung persönlich im Studentensekretariat bekannt geben oder auch per Post
zusenden. Die nächste Semesterbescheinigung erhält dann Ihren richtigen Namen.
An den meisten Hochschulen wird nach Bekanntgabe der Namensänderung ein neuer
Studentenausweis ausgestellt.
Zuständige Stelle
das Studentensekretariat oder eine ähnliche Einrichtung Ihrer Hochschule
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Stand: 25.03.2011