Navigation und Service für die Gemeinde xxx

Springe direkt zu:

Überschrift_Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Weiteres Info

Überschrift_Hinweis

Der Störer ist ein grafisches Gestaltungselement, welches besondere Hinweise auf der Website hervorhebt. Wird dieses Modul aktiviert, erscheint es auf allen Seiten. Es kann für die aktuelle Browser-Session vom Nutzer ausgeblendet werden.

Weiteres Info

Namensänderung Hochschule

Namensänderung Hochschule

Allgemeine Informationen

Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind, sollten Sie der Hochschule eine Namensänderung nach der Heirat oder Scheidung anzeigen. Vor allem dann, wenn Sie wichtige Mitteilungen der Hochschule (z.B. Prüfungsmitteilungen) erwarten. Andernfalls könnte es sein, dass Sie Briefe nicht erreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • alter Studentenausweis
  • Personalausweis
  • Nachweis der Namensänderung (Heiratsurkunde bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil)

Kosten

Es fallen geringe Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Verfahrensablauf

Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die Änderung persönlich im Studentensekretariat bekannt geben oder auch per Post zusenden. Die nächste Semesterbescheinigung erhält dann Ihren richtigen Namen.
An den meisten Hochschulen wird nach Bekanntgabe der Namensänderung ein neuer Studentenausweis ausgestellt.

Zuständige Stelle

das Studentensekretariat oder eine ähnliche Einrichtung Ihrer Hochschule

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Stand: 25.03.2011