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Namensänderung bei Heirat des Hundehalters
Namensänderung bei Heirat des Hundehalters
Allgemeine Informationen
Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Verfahrensablauf
Die Namensänderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden. Je nach Angebot der Gemeinde steht die Änderungsmitteilung auch zum Download zur Verfügung.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.03.2015