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Namensänderung bei Heirat des Hundehalters

Namensänderung bei Heirat des Hundehalters

Allgemeine Informationen

Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Verfahrensablauf

Die Namensänderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden. Je nach Angebot der Gemeinde steht die Änderungsmitteilung auch zum Download zur Verfügung.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

18.03.2015