Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.
Namensänderung bei Scheidung des Hundehalters
Namensänderung bei Scheidung des Hundehalters
Allgemeine Informationen
Falls Sie als Hundehalter nach der Scheidung Ihren Namen ändern, ist Ihr neuer Name der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Verfahrensablauf
Die Änderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.03.2015