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Neuer Personalausweis

Neuer Personalausweis

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Fristen

Gültigkeit:

  • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

Weiterführende Informationen

Hinweise

Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
 

1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

  • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
    • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
    • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
    • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

  • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

  • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

  • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

  • Ja, dies sind:
    • Unterschrift
    • Größe, Farbe der Augen
    • Seriennummer

6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

  • Ja, dies sind auf Wunsch:
    • elektronische Signatur
    • 2 Fingerabdrücke 

7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

  • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

  • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
  • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

  • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

 

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis

Tel.: +49 1801 333333

 

Erreichbarkeit:

Mo 07:00 - 20:00 Uhr

Di 07:00 - 20:00 Uhr

Mi 07:00 - 20:00 Uhr

Do 07:00 - 20:00 Uhr

Fr 07:00 - 20:00 Uhr

 

Zusatzinformationen:

Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4

Urheber

Frau Burggraf,
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn