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Neufeststellungsantrag (Änderungsantrag)
Neufeststellungsantrag (Änderungsantrag)
Allgemeine Informationen
Sind nach Erteilung des Feststellungsbescheides wesentliche Änderungen in Ihren gesundheitlichen Verhältnissen eingetreten oder hatten Sie vergessen, im vorherigen Verfahren weitere Gesundheitsstörungen zu benennen und prüfen zu lassen, kann darüber in einem Neufeststellungsverfahren entschieden werden. Hierfür ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS), Abteilung Soziales/Versorgungsamt, ein Neufeststellungsantrag (Änderungsantrag) zu stellen.
Rechtsgrundlagen
§ 69 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) (Feststellung der Behinderung, Ausweise)
Erforderliche Unterlagen
Soweit Sie über die im Antrag aufgeführten Gesundheitsstörungen ärztliche Unterlagen besitzen, fügen Sie diese bitte dem Antrag bei. Originale werden Ihnen nach Auswertung umgehend wieder zurückgesandt. Wenn Sie die kompletten ärztlichen Befunde für alle geltend gemachten Gesundheitsstörungen dem Antrag beifügen können, ist eine schnellere Entscheidung über Ihren Antrag möglich. Entstandene Kosten für selbst beigebrachte Unterlagen werden durch das LAGuS nicht erstattet.
Kosten
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an. Für die von Ihnen eingereichten ärztlichen Atteste und Bescheinigungen können Ihnen jedoch Kosten entstehen.
Verfahrensablauf
Der Neufeststellungsantrag (Änderungsantrag) ist beim zuständigen Dezernat des LAGuS zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie beim LAGuS (auch per telefonischer Anforderung), übers Internet oder bei den Sozialämtern und Behindertenverbänden. Auch ein formloser Antrag ist möglich. Sie erhalten dann ein Antragsformular zugeschickt.
Eine Antragstellung per E-Mail ist derzeit noch nicht möglich.
Zuständige Stelle
LAGuS, Abteilung Soziales/Versorgungsamt, Dezernate in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund (früher: Versorgungsamt), in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 07.03.2012