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Pass für Geringverdiener Erteilung
Pass für Geringverdiener Erteilung
Allgemeine Informationen
Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürger, die auf staatliche Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld) angewiesen sind oder über ein niedriges Einkommen verfügen, einen Pass für Geringverdiener/ Sozialpass an. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, insbesondere bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen oder im Freizeitbereich. Der Leistungsumfang und der Ermäßigungsgrad werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Zuständige Stelle
Information darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Pass für Geringverdiener/Sozialpass erhältlich ist, erteilt die Wohnsitzgemeinde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.09.2013