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Pass für Geringverdiener Erteilung

Pass für Geringverdiener Erteilung

Allgemeine Informationen

Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürger, die auf staatliche Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld) angewiesen sind oder über ein niedriges Einkommen verfügen, einen Pass für Geringverdiener/ Sozialpass an. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, insbesondere bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen oder im Freizeitbereich. Der Leistungsumfang und der Ermäßigungsgrad werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.

Zuständige Stelle

Information darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Pass für Geringverdiener/Sozialpass erhältlich ist, erteilt die Wohnsitzgemeinde.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.09.2013