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Persönliche Arbeitssuchendmeldung/Arbeitslosigkeitsmeldung

Persönliche Arbeitssuchendmeldung/Arbeitslosigkeitsmeldung

Allgemeine Informationen

Sie müssen sich als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin spätestens  3 Monate vor dem Ende Ihres Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitssuchend/arbeitslos melden. Dies dient dazu, eine möglichst frühe Vermittlung durch die Agentur für Arbeit sicher zu stellen. Wenn Sie von dem Ende erst später erfahren, müssen Sie sich innerhalb der nächsten drei Arbeitstage arbeitssuchend melden.

Um Ihnen die Arbeitssuchendmeldung/Arbeitslosigkeitsmeldung zu erleichtern, können Sie zunächst telefonisch, schriftlich bzw. online (unter www.arbeitsagentur.de>JOBBÖRSE>Arbeitssuchend melden) die Beendigung ihres Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses anzeigen. Ihre Mitteilung wird aber erst wirksam (zweiter Schritt zur Arbeitssuchendmeldung/Arbeitslosigkeit nach § 38 Abs. 1 SGB III), wenn Sie den mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin für die persönliche Arbeitssuchendmeldung/Arbeitslosigkeitsmeldung wahrnehmen. Damit vermeiden Sie finanzielle Nachteile

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit den Agenturen für Arbeit)
  • § 38 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Rechte und Pflichten der Ausbildungs- und Arbeitssuchenden)
  • § 141 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Persönliche Arbeitslosmeldung)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Lebenslauf (auch formlos)
  • Kündigungsschreiben oder Hinweis auf Beendigung Ihres außerbetrieblichen Beschäftigungsverhältnisses

Das Antragsverfahren soll für Sie so einfach wie möglich sein.   Sie haben auch die Möglichkeit ein Online-Formular zu nutzen, um den Grundantrag mit Ihren Angaben auszudrucken. Das Online-Formular ist im Internet unter www.arbeitsagentur.de  > eService abrufbar.

Voraussetzungen

Arbeitssuchend/arbeitslos können Sie sich melden, wenn Sie Kenntnis von der Kündigung erhalten haben oder Ihr außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet.

Damit Sie keine Fristen versäumen, können Sie die Agentur für Arbeit telefonisch unter der Telefonnummer 0800 4555500 (der Anruf ist für Sie kostenfrei) kontaktieren.

Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de > Bürgerinnen und Bürger > Persönliche Arbeitssuchendmeldung

Verfahrensablauf

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Agentur für Arbeit entsprechend den unter Voraussetzung genannten Kriterien kontaktieren. Das weitere Verfahren wird Ihnen anlässlich dieser Meldung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer zuständigen Agentur für Arbeit erläutert.

Bearbeitungsdauer

Bei einem Termin im Antragsservice zur Antragsabgabe wird Ihre  Arbeitssuchendmeldung/Arbeitslosigkeitsmeldung in Ihrer Gegenwart bearbeitet.

Weiterführende Informationen

Die Bundesagentur für Arbeit bietet online einen Formulardienst an, mit dem Sie die Möglichkeit haben, Ihre Arbeitssuchendmeldung/Arbeitslosigkeitsmeldung online auszufüllen und auszudrucken: Formulardienst

Hinweise

Zur Vermeidung finanzieller Nachteile beachten Sie bitte den Hinweis Ihres Arbeitgebers, wonach Sie sich frühzeitig arbeitsuchend/arbeitslos  melden müssen.

Zuständige Stelle

Bitte melden Sie sich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit. Informationen zur Zuständigkeit erfahren Sie über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 00 oder die Dienststellensuche im Internet.