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Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
Personalausweis ersetzen/Verlust Personalausweis
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen.
Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist notwendig.
Ist die Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen zu lang, kann bei Bedarf ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird unmittelbar ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier:
Erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein)
Kosten
Für die Verlustanzeige fällt keine Gebühr an.
Für einen neuen oder einen vorläufigen Personalausweis sind die in der Personalausweisgebührenordnung vorgeschriebenen Gebühren zu entrichten.
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Hinweise
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Zuständige Stelle
Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro)
Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.
Für Binnenschiffer, die keine Wohnung in Deutschland haben, ist die Personalausweisbehörde am Heimatort des Binnenschiffes,
für Seeleute, die keine Wohnung in Deutschland haben, die Personalausweisbehörde am Sitz des Reeders zuständig.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.03.2015