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Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

Allgemeine Informationen

Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige
  • formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses

Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

Kosten


Verkürzung der Anzeigefrist

Verwaltungsgebühr: EUR 26.00

Fristen

Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.


Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 14 Tag(e)

Hinweise

Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat 410 Gewerberecht

Fachlich freigegeben am

30.07.2015