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Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)
Allgemeine Informationen
Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige
- formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses
Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Kosten
Verkürzung der Anzeigefrist
Verwaltungsgebühr: EUR 26.00
Fristen
Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.
Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 14 Tag(e)
Hinweise
Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat 410 Gewerberecht
Fachlich freigegeben am
30.07.2015