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Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung - Sachkundenachweis

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung - Sachkundenachweis

Allgemeine Informationen

Um in einem Einzelhandelsgeschäft Pflanzenschutzmittel zu verkaufen, benötigt der Unternehmer oder der Verkäufer einen Sachkundenachweis.

Für die Erlangung des Sachkundenachweises ist eine Prüfung erforderlich.

Der Nachweis der Sachkunde kann auch erbracht werden durch:

  • ein Zeugnis über ein abgeschlossenes Studium der Pharmazie
  • einer Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
  • ein Zeugnis über eine bestandene Abschlussprüfung in einem gärtnerischen, landwirtschaftlichen oder fortwirtschaftlichen Beruf.

Die einzelnen Berufe sind in Anlage 1 zur Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung aufgeführt.

Rechtsgrundlagen

Folgende Vorschriften:

Kosten

Für jede Prüfung fallen Kosten gemäß Gebührenziffer 202.4.3 der Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft in Höhe von 35,00 Euro an.

Fristen

Der Sachkundenachweis muss vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit von Pflanzenschutzmitteln vorliegen.


Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 14 Tag(e)

Hinweise

Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung für den Einzelhandel gibt es verschiedene Lernprogramme.

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern: Prüfungsabnahme und Ausstellung des Nachweises über die vorliegende Sachkunde

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenurg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

01.06.2011