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Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung - Sachkundenachweis
Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung - Sachkundenachweis
Allgemeine Informationen
Um in einem Einzelhandelsgeschäft Pflanzenschutzmittel zu verkaufen, benötigt der Unternehmer oder der Verkäufer einen Sachkundenachweis.
Für die Erlangung des Sachkundenachweises ist eine Prüfung erforderlich.
Der Nachweis der Sachkunde kann auch erbracht werden durch:
- ein Zeugnis über ein abgeschlossenes Studium der Pharmazie
- einer Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
- ein Zeugnis über eine bestandene Abschlussprüfung in einem gärtnerischen, landwirtschaftlichen oder fortwirtschaftlichen Beruf.
Die einzelnen Berufe sind in Anlage 1 zur Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung aufgeführt.
Rechtsgrundlagen
Folgende Vorschriften:
Kosten
Für jede Prüfung fallen Kosten gemäß Gebührenziffer 202.4.3 der Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft in Höhe von 35,00 Euro an.
Fristen
Der Sachkundenachweis muss vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit von Pflanzenschutzmitteln vorliegen.
Anzeige/Anmeldung/sonstiges: 14 Tag(e)
Hinweise
Zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung für den Einzelhandel gibt es verschiedene Lernprogramme.
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern: Prüfungsabnahme und Ausstellung des Nachweises über die vorliegende Sachkunde
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenurg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
01.06.2011