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Pflegeeinrichtungen
Pflegeeinrichtungen
Allgemeine Informationen
Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Fachaufsichtliche Fragen liegen beim Ministerium für Arbeit Gleichstellung und Soziales - IX 430. Bei Fragen des Leistungsrechts ist der Medizinische Dienst der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen, welche Einrichtung ist geeignet, bestehen freie Kapazitäten, gibt es Alternativen, beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.
Rechtsgrundlagen
SGB XI, Landespflegegesetz und Einrichtungenqualitätsgesetz Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Verordnungen (Einrichtungenmindestbauverordnung, Einrichtungenpersonalverordnung, Einrichtungenmitwirkungsverordnung)
Erforderliche Unterlagen
Sachverhaltsdarstellung
Voraussetzungen
Vorliegen der Zuständigkeitsvoraussetzungen
Kosten
Keine
Verfahrensablauf
Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.
Bearbeitungsdauer
Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.
Zuständige Stelle
Fachreferat im Ministerium, Heimaufsichten, KSV, Prüfdienste der Kassen (MdK, PKV)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Referat IX 430
Fachlich freigegeben am
April 2015