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Pflegeeinrichtungen

Pflegeeinrichtungen

Allgemeine Informationen

Bei Fragen rund um das Heimrecht (Ordnungsrecht) ist die Heimaufsicht des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig. Fachaufsichtliche Fragen liegen beim Ministerium für Arbeit Gleichstellung und Soziales - IX 430. Bei Fragen des Leistungsrechts ist der Medizinische Dienst der Kassen (MDK, PKV) und der Kommunale Sozialverband (KSV M-V) Ansprechpartner. Fragen, welche Einrichtung ist geeignet, bestehen freie Kapazitäten, gibt es Alternativen, beantworten die regionalen Pflegestützpunkte.

Rechtsgrundlagen

SGB XI, Landespflegegesetz und Einrichtungenqualitätsgesetz Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Verordnungen (Einrichtungenmindestbauverordnung, Einrichtungenpersonalverordnung, Einrichtungenmitwirkungsverordnung)

Erforderliche Unterlagen

Sachverhaltsdarstellung

Voraussetzungen

Vorliegen der Zuständigkeitsvoraussetzungen

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Nach Prüfung der Zuständigkeit, werden Sie entweder an den zuständigen Partner verwiesen oder bekommen eine schriftliche Antwort.

Bearbeitungsdauer

Bei einfachen Sachverhalten sofort, bei Notwendigkeit der Einholung von Stellungnahmen bis zu vier Wochen.

Zuständige Stelle

Fachreferat im Ministerium, Heimaufsichten, KSV, Prüfdienste der Kassen (MdK, PKV)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Referat IX 430

Fachlich freigegeben am

April 2015